Gesundheitsfragen private Krankenversicherung:
Die private Krankenversicherung kann sich im Gegensatz zu der gesetzlichen KV ihre Kunden frei auswählen. Für die PKV ist es Ziel so viele gesunde Kunden wie möglich zu versichern um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Eine private Krankenversicherung hat auch die Möglichkeit Versicherungsanträge abzulehnen. Eine wichtige Grundlage für die Annahme bei einer privaten Krankenversicherung sind die Gesundheitsfragen im Antrag. Anhand dieser Gesundheitsfragen entscheidet der Versicherer ob ein Kunde versichert wird oder ob gegebenenfalls Risikozuschläge erhoben werden.
Bei den Gesundheitsfragen ist es besonders wichtig, dass diese wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollte im nachhinein rauskommen, dass Vorerkrankungen bestanden und diese bewusst verschwiegen wurden, kann der Versicherer von seiner Leistung zurücktreten und den Vertrag auch kündigen.
Risikozuschlag auf den Beitrag:
Sollten Vorerkrankungen bestehen und diese bei der Antragsstellung angegeben werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Versicherer auf diese Krankheiten einen Risikozuschlag erhebt oder diese von dem Vertrag ausschließt.
Ein vorhandener Risikozuschlag kann nach 3 Jahren wegfallen, wenn ein behandelnder Arzt ein Attest ausstellt, dass die damals vorhandene Krankheit nicht mehr besteht und eine weitere Behandlung nicht zu erwarten ist.
Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung hat auch die Möglichkeit Versicherungsanträge abzulehnen. Eine wichtige Grundlage für die Annahme bei einer privaten Krankenversicherung sind die Gesundheitsfragen im Antrag. Anhand dieser Gesundheitsfragen entscheidet der Versicherer ob ein Kunde versichert wird oder ob gegebenenfalls Risikozuschläge erhoben werden.
Bei den Gesundheitsfragen ist es besonders wichtig, dass diese wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollte im nachhinein rauskommen, dass Vorerkrankungen bestanden und diese bewusst verschwiegen wurden, kann der Versicherer von seiner Leistung zurücktreten und den Vertrag auch kündigen.
Risikozuschlag auf den Beitrag:
Sollten Vorerkrankungen bestehen und diese bei der Antragsstellung angegeben werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Versicherer auf diese Krankheiten einen Risikozuschlag erhebt oder diese von dem Vertrag ausschließt.
Ein vorhandener Risikozuschlag kann nach 3 Jahren wegfallen, wenn ein behandelnder Arzt ein Attest ausstellt, dass die damals vorhandene Krankheit nicht mehr besteht und eine weitere Behandlung nicht zu erwarten ist.
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