Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung (PKV)
Die Einkommensgrenze ist ein Begriff, welcher nicht eindeutig definiert ist. Bei der Krankenversicherung unterscheidet dies sich in die Beitragsbemessungsgrenze und in die Versicherungspflichtgrenze.
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die maximale Beitragsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung an. Ab dieser Grenze, werden keine höheren Beiträge für diese zwei Bereiche berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt derzeit 43.200 Euro pro Jahr und 3.600 Euro pro Monat.
Die Versicherungspflichtgrenze ist die grenze, ab welcher keine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung mehr besteht. Ist das Einkommen als Angestellter höher als derzeit 48.150 Euro pro Monat oder 4.012,50 Euro pro Monat, kann man sich als Arbeitnehmer auch in einer privaten Krankenversicherung versichern.
Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die maximale Beitragsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung an. Ab dieser Grenze, werden keine höheren Beiträge für diese zwei Bereiche berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt derzeit 43.200 Euro pro Jahr und 3.600 Euro pro Monat.
Die Versicherungspflichtgrenze ist die grenze, ab welcher keine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung mehr besteht. Ist das Einkommen als Angestellter höher als derzeit 48.150 Euro pro Monat oder 4.012,50 Euro pro Monat, kann man sich als Arbeitnehmer auch in einer privaten Krankenversicherung versichern.
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