Beitragsbemessungsgrenze bei der privaten Krankenversicherung
Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze 2008
An der Beitragsbemessungsgrenze wird der maximale Beitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bemessen. Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 43.200 Euro. Sollte das Einkommen über diese Beitragsbemessungsgrenze steigen, werden keine höheren Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung berechnet.
Noch vor einigen Jahren, war die Beitragsbemessungsgrenze gleich mit der Versicherungspflichtgrenze. Dies sind jedoch zwei unterschiedliche Werte. Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab welchem Einkommen keine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung mehr besteht. Diese liegt derzeit bei 48.150 Euro pro Monat.
Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung
An der Beitragsbemessungsgrenze wird der maximale Beitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bemessen. Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 43.200 Euro. Sollte das Einkommen über diese Beitragsbemessungsgrenze steigen, werden keine höheren Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung berechnet.
Noch vor einigen Jahren, war die Beitragsbemessungsgrenze gleich mit der Versicherungspflichtgrenze. Dies sind jedoch zwei unterschiedliche Werte. Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab welchem Einkommen keine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung mehr besteht. Diese liegt derzeit bei 48.150 Euro pro Monat.
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