Gesundheitsfragen bei der privaten Krankenversicherung

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Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Mit der Gesundheitsreform 2009 kommt auch der einheitliche Basistarif bei den privaten Krankenversicherungen. Da derzeit in Deutschland immer noch ca. 200.000 Personen ohne Krankenversicherung sind, soll dies mit dem Basistarif geändert werden.

Der Basistarif richtet sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und darf maximal soviel kosten, wie der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Personen bis zu dem 55 Lebensjahr, steht dieser Basistarif zur Verfügung und dies ohne Gesundheitsprüfung. Der Versicherer kann einen Antrag auf einen Basistarif nicht aus gesundheitlichen Gründen ablehnen, was bisher ja der Fall war.

Alle Personen welche bereits privat Versichert sind, können in den Basistarif wechseln und dies ohne den vollen Verlust der angesparten Altersrückstellunegn.


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